Auszüge und Bescheinigungen

Detailbeschreibung

Schiffsregisterauszüge können online bestellt werden. Individuelle Auskünfte finden telefonisch oder per Mail statt.

Arbeitsschritte

Die Bestellung erfolgt via Onlineformular und wird elektronisch zugestellt.

Rechtliche Grundlagen

Das Schiffsregister stützt sich auf das Bundesgesetz über das Schiffsregister (Schiffsregistergesetz, SR 747.11) und auf die Schiffsregisterverordnung (SR 747.111).

Weitere Infos

Vorbedingungen Jede Person kann einen öffentlichen Schiffsregisterauszug verlangen (Art. 970 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 26 Abs. 1 GBV). Keine Auskünfte werden unter anderem über Erwerbsgründe, Pfandrechte und Vormerkungen erteilt. Ferner gilt, dass der Auszug nur schiffsbezogen abgegeben wird. Es wird keine Auskunft darüber erteilt, ob eine bestimmte Person Eigentümerin eines Schiffes ist (Art. 26 Abs. 2 GBV).

Letzte Änderung

27.05.2024, 09:30 Uhr