Vorprüfung

Im Sinne einer Vorprüfung und gegen eine Gebühr (nach Zeitaufwand) können die anzumeldenden Dokumente vor der Einreichung an das kantonale Schiffsregister auf ihre Eintragungsfähigkeit vorgeprüft werden. Die Anfragen können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Sie werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs beim Schiffsregister behandelt, weshalb in dringenden Fällen eine frühzeitige Anfrage empfohlen wird.

Keine Auskünfte erteilt das Schiffsregister über die Voraussetzungen für die erforderliche Bescheinigung nach Art. 4 Abs. 2 und 3 Schiffsregistergesetz, die bei der Aufnahme von Rheinschiffen oder bei Handänderungen von Rheinschiffen erforderlich ist. Hierfür sind die Schweizerischen Rheinhäfen zuständig, welche ebenfalls Vorprüfungen anbieten.