Kantonales Schiffsregister

Zu den Aufgaben des kantonalen Schiffsregisters gehören die Entgegennahme der Anmeldungen und die Nachführung des Registers sowie die Auskunftserteilung über das Register und die einzureichenden Anmeldebelege.

Für Schiffe, die nicht im Register eingetragen werden, sind die für Fahrnis geltenden Regelungen anwendbar. Erst durch die Eintragung im Register werden Schiffe wie Grundstücke behandelt.

Bis noch im Frühjahr 2019 wurde das Schiffsregister Basel-Stadt von Hand in Buchform geführt. Aufgrund der Zunahme der Schiffsgeschäfte wurde alsdann im Rahmen des Projekts “Elektronisierung des kantonalen Schiffsregisters” das Schiffsregister des Kantons Basel-Stadt von der analogen Buchform in eine digitale Form überführt.